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Anschaffung

Wo finde ich einen rassereinen Berner Sennenhund?

Kaufen Sie einen Berner Sennenhund nur aus einer SKG bzw. FCI anerkannten Zucht, wenn Sie einen rassereinen und rassetypischen Hund wollen, der optimal aufgezogen und geprägt ist. Denn: „Rasserein ohne Stammbaum“ gibt es nicht

 

Nicht jeder Hund, der wie ein Berner Sennenhund aussieht, wird als solcher anerkannt. Ein rassereiner Berner Sennenhund hat immer einen SKG/FCI-anerkannten Stammbaum, der die Abstammung und die Reinrassigkeit garantiert. Der Begriff „rasserein“ ist keine genetische, sondern eine züchterische Definition. Danach werden nur Nachkommen von gekörten Elterntieren aus kontrollierten Zuchten als „rasserein“ anerkannt.

Mit einer Abstammungsurkunde, die durch die SKG ausgestellt wurde, haben Sie die Gewähr, dass der Züchter nur mit Hunden züchtet, die strenge Selektionskriterien in Bezug auf Gesundheit, Wesen und äussere Erscheinung erfüllt haben.

An die Zuchtstätten werden Mindestanforderungen an Haltungsbedingungen und tierschützerische Aspekte gestellt. Für die Aufzucht der Welpen gibt es klare Richtlinien. Dafür werden ausgebildete Wurf- und Zuchtberater eingesetzt, die die Zuchtanlagen und die Würfe kontrollieren und protokollieren und dem Züchter beratend zur Seite stehen.

Die Zuchttiere müssen vorgängig auf HD und ED geröntgt werden und das Resultat muss zuchttauglich ausfallen. Die Röntgenbilder werden von Fachleuten an den Tierspitälern (tiermedizinische Fakultät der Universität) Bern und Zürich ausgewertet. Zusätzlich müssen gewisse Gen-Tests vorliegen.


Ein Berner Sennenhund soll wie ein Vertreter seiner Rasse aussehen und das Verhalten zeigen, welches man von seiner Rasse erwartet. Um dies zu erreichen wird die Zulassung zur Zucht nur Tieren gegeben, die diese Anforderungen erfüllen. Damit ein Hund angekört wird, muss er sich einer Verhaltens- und Exterieurbeurteilung unterziehen. Nur wenn der Hund diese Prüfung mit Erfolg besteht, darf er zur Zucht eingesetzt werden.

Mit Hündinnen darf pro Kalenderjahr höchstens ein Wurf gezüchtet werden.

Die ersten Lebenswochen sind grundlegend für das spätere Verhalten des Hundes. Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr. Unsere Züchter sind sich der Wichtigkeit der Prägung und Sozialisierung bewusst und handeln danach.

Unsere Welpen dürfen erst nach vollendeter 9. Lebenswoche abgegeben werden. Bis dahin werden sie regelmässig entwurmt und sind mit einem Mikrochip versehen. Der neue Eigentümer erhält neben der Abstammungsurkunde das Impfzeugnis sowie eine Fütterungs-, Impf- und Entwurmungsanleitung. Der Züchter gibt Anleitungen, wie die neuen Besitzer den Hund pflegen müssen. Bei Problemen und Fragen ist er ein zuverlässiger Ansprechpartner.

Im KBS sind Inzuchtpaarungen nur bis zu einem gewissen Grad erlaubt.

Nur eine von der SKG/FCI anerkannte Abstammungsurkunde garantiert den Hundekäufern, dass der Züchter mit Hunden züchtet, die die strengen Selektionskriterien in Bezug auf Gesundheit, Wesen und äussere Erscheinung erfüllt haben.

 

Unsere Zuchthunde leben eng mit der Familie zusammen, werden regelmässig ausgeführt und besuchen Hundekurse. Züchten ist für unsere Züchter ein Hobby, das sie mit viel Liebe, Leidenschaft, aber auch mit viel Sachverstand und Wissen betreiben.

 

Immer wieder werden Welpen angeboten, von denen behauptet wird, sie hätten zwar Abstammungspapiere, aber es handle sich eben um einen überzähligen Welpen, oder Abstammungspapier könnten gegen einen Preisaufschlag abgegeben werden. Solche Aussagen sind schlichtweg falsch. Jeder Berner Sennenhundewelpe, der aus einer SKG-anerkannten und kontrollierten Zuchtstätte stammt und dessen Eltern angekört sind, wird ins Hauptstammbuch der SKG eingetragen und erhält automatisch Abstammungspapiere, egal wie gross der Wurf ist und auch, wenn der Welpe zuchtausschliessende Fehler hat.

Anerkannte Abstammungspapiere sind keine Prestigesache, sondern Zeugnis für eine seriöse Zucht. Dafür setzt sich der Schweizerische Klub für Berner Sennenhunde ein!
 

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