Vor einigen Jahren schlug bereits unsere Präsidentin Martha Cehrs im Gesundheitsfonds vor, dass wir ein «Label» für Züchter, welche sich vermehrt für die Gesundheit einsetzen wollen, einführen. Nur war damals bei einigen Mitgliedern des Fonds die Angst vor einem Zweiklassensystem bei den Züchtern gross. Die Idee wurde später wieder aufgenommen, aber nicht weiterverfolgt.
In letzter Zeit wurde der Druck nach mehr Engagement für die Gesundheit für unsere Hunde immer grösser. Nicht nur die Öffentlichkeit, sondern auch Hundebesitzer, Züchter und Deckrüdenhalter wollen vermehrt etwas für die Gesundheit tun. Die Zuchtkommission war also gefordert, etwas zu unternehmen.
In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass Reglementsänderungen nicht immer einfach durchführbar sind. Aus diesem Grund hat sich die Zuchtkommission entschieden, eine Auszeichnung einzuführen, welche jedermann freiwillig beantragen kann.
Über die nötigen Voraussetzungen (siehe Reglement) haben wir uns folgende Gedanken gemacht:
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Eine jährliche Mitarbeit an einer KBS-Veranstaltung bringt die Züchter und Deckrüden in Kontakt mit dem Klub und anderen Mitgliedern. Sie werden sicher das Klubleben mit seinen speziellen Abläufen besser verstehen und auch ein anderes Bild erhalten. Gleichzeitig helfen sie mit ihrem Einsatz, dass einige Funktionäre entlastet werden.
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In den letzten Jahren wurden in der Kynologie viele neue Erkenntnisse gewonnen, zum Wohl unserer Hunde. Engagierte Hundehalter besuchen bereits heute Weiterbildungskurse.
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Die Mitarbeit bei Projekten des Gesundheitsfonds gehört natürlich auch dazu. Viele Mitglieder haben ja bereits beim Nierenprojekt mit ihren Hunden mitgemacht und sehr positive Erfahrungen gesammelt.
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Die Deckrüdenbesitzer sind verpflichtet, ihren Rüden einmal pro Jahr auszustellen. Sie werden sich sicher fragen, was hat Ausstellung mit Gesundheit zu tun. Da geht es uns in erster Linie darum, dass angekörte Rüden dem interessierten Publikum vorgeführt werden und so eher zur Zucht eingesetzt werden, was sich vielleicht wieder positiv für unsere Population auswirkt. Unsere Hunde werden oft angekört, wenn sie noch in einer starken Entwicklungsphase stehen. Werden sie dann nicht mehr ausgestellt, gehen sie unter, ja man vergisst sie einfach.
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Wenn man die Todesdaten bei der Sammelstelle ab dem Jahr 2000 beachtet, stellt man fest, dass bei einigen Zuchtstätten kein einziger Hund als tot gemeldet ist. Vielleicht leben sie ja alle noch, was sehr erfreulich wäre! Nur sieht die Realität natürlich viel weniger rosig aus. Bedenkt man noch, dass der Durchschnittswert unserer Rasse 7 Jahre und 8 Monate sein soll, erhalten wir durch die Sammlung von vielen Daten einen zuverlässigen Wert.
Wie soll man eine Standortbestimmung durchführen, wenn keine Daten vorhanden sind? Alle wissen, dass die relativ kurze Lebenserwartung eines unserer grössten Probleme darstellt. Deshalb gibt es hier nur etwas: melden und nochmals melden. Eine genaue Ursache des Todes ist enorm wichtig, denn mit Krebs allein, wissen wir nicht, ob es sich jetzt um MH (Maligne Hystiozytose) handelt oder um andere Krankheiten. -
Züchter und Deckrüdenhalter sind ja bereits seit einiger Zeit verpflichtet, ihre Hunde zu melden. Ab dem Stichjahr 2000 müssen 60% der gezüchteten Hunde gemeldet werden. Seit der Einführung der Lebendmeldekarte sind bereits einige Hunde gemeldet worden. Die Karte kann auch via E-Mail an die Hundebesitzer verschickt und an die Zuchtbuchstelle gemeldet werden.
Was muss ich machen, damit ich zur «Goldenen Bäri Pfote» komme?
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Sie beantragen die Auszeichnung bei der/dem Zuständigen für Zuchtstättenkontrollen der Zuchtkommission (Adresse siehe Homepage KBS).
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Gleichzeitig legen Sie eine Kopie der Bestätigung bei, dass Sie an einem Weiterbildungskurs teilgenommen haben.
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Ebenfalls müssen 60% der gezüchteten Hunde lebend oder mit Todesdatum und wenn möglich mit Todesursache gemeldet sein. Ob und welche Hunde gemeldet sind, wird durch das Zuchtbuchsekretariat kontrolliert. Die Resultate der in der Schweiz radiographierten Hunde gehen beim Präsidium der Zuchtkommission ein. Sie werden dort verwaltet. Wird ein von Ihnen gezüchteter Hund im Ausland ausgewertet, schicken Sie das Resultat einfach ein.
Die Zuchtstätten mit der Auszeichnung «Goldene Bäri Pfote» werden auf der Welpenliste des KBS vermerkt. Den zukünftigen Welpenkäufern steht eine genaue Beschreibung über die Auszeichnung zur Verfügung.
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Eine Liste der ausgezeichneten Zuchtstätten und Deckrüdenhalter wird jährlich publiziert (Blässi-Post + Homepage KBS).
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Sie dürfen in Inseraten, Werbetexten und auf Homepages die Bezeichnung verwenden: Zuchtstätte mit KBS-Auszeichnung «Goldene Bäri Pfote».
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Sie kriegen auch eine Plakette «Goldene Bäri Pfote».
Haben Sie noch Fragen, dann melden Sie sich.
Wir hoffen, dass viele engagierte Züchter und Deckrüdenhalter den ersten Schritt wagen und die «Goldene Bäri Pfote» beantragen. Der Berner Sennenhund wird es Ihnen danken.
Andrea Maret, Präsidentin
Zielsetzung
Die Auszeichnung «Goldene Bäri Pfote» zeichnet KBS-Züchter oder KBS-Deckrüdenhalter aus, die grosses Interesse an der Gesundheit des Berner Sennenhundes haben. Sie unterstützen aktiv die Interessen des Klubs und die Projekte des Gesundheitsfonds bei der Bekämpfung von Krankheiten.
1 Voraussetzung für die Bewerbung
1.1. Der Züchter/Deckrüdenhalter verpflichtet sich, die Statuten, Weisungen und Reglemente der SKG und des KBS sowie die Tierschutzverordnung zu befolgen.
1.2 Vor der Erteilung der Auszeichnung muss der Züchter mindestens einen Wurf (im SHSB eingetragen) aufgezogen haben und die Anforderungen unter Punkt 2 erfüllt haben.
1.3 Das Ergebnis der Wurf- und Zuchtstättenkontrolle muss einwandfrei sein (nur Beurteilung „sehr gut“).
1.4 Der Züchter klärt sorgfältig ab, ob der zukünftige Welpenbesitzer eine hunde- und rassengerechte Haltung gewährleisten kann.
1.5 Der Züchter übergibt seinen Welpenkäufern schriftliche Informationen über Fütterung, Haltung, usw. Diese Informationen werden bei der Wurfabnahme dem Kontrolleur vorgelegt.
2 Anforderungen
2.1 Der Züchter/Deckrüdenhalter ist bereit, einmal jährlich an einer KBS-Veranstaltung (Ankörungen, Arbeitsprüfung, Klubschau, Anlässe in den RG’s, usw.) mitzuhelfen.
2.2 Der Züchter/Deckrüdenhalter verpflichtet sich, einmal jährlich einen kynologischen Weiterbildungskurs zu absolvieren.
2.3 Der Züchter/Deckrüdenhalter verpflichtet sich, Projekte des Gesundheitsfonds aktiv zu unterstützen. Der Züchter motiviert seine Welpenkäufer zur Mitarbeit und stellt auf Verlangen dem Klub die Adressen der Welpenkäufer zur Verfügung.
2.4 Der Züchter/Deckrüdenhalter ist bereit, bei seinen Zuchttieren DNA-Analysen durchzuführen zu lassen, um Projekte des KBS und des Gesundheitsfonds zu unterstützen.
2.5 Der Züchter/Deckrüdenhalter verpflichtet sich, dem KBS den Tod und die Todesursache aller eigenen Zuchthunde mit aussagekräftigem Tierarztzeugnis (Biopsie oder Autopsie) mitzuteilen. Ausserdem sind dem KBS mindestens 60% der von ihm gezüchteten Hunde (ab Stichjahr 2000) entweder lebend oder mit Todesdatum (wenn möglich inkl. Todesursache) zu melden.
2.6 Der Deckrüdenhalter verpflichtet sich, seinen Rüden einmal pro Jahr auszustellen. Entscheidet er sich, zusätzlich Züchter zu werden, so gelten die Voraussetzungen der Goldenen Bäripfote als Züchter und müssen die Anforderungen gemäss Punkt 2 erfüllen.
3 Erteilung
3.1 Die Auszeichnung «Goldene Bäri Pfote» wird durch die Zuchtkommission des KBS erteilt.
3.2 In Inseraten, Werbetexten und auf Homepages darf die folgende Bezeichnung verwendet werden: Zuchtstätte mit KBS Auszeichnung «Goldene Bäri Pfote».
3.3 Eine Liste der ausgezeichneten Zuchtstätten und Deckrüdenhalter wird jährlich publiziert (Blässipost + Homepage KBS).
3.4 Die Qualifikation wird auf der Welpenliste vermerkt.
3.5 Der Züchter/Deckrüdenhalter erhält eine Plakette
4 Aberkennung
4.1 Züchter und Deckrüdenhalter, welche die Voraussetzungen und Anforderungen nicht oder nicht mehr erfüllen, verlieren den Anspruch auf die Auszeichnung «Goldene Bäri Pfote».
4.2 Sie werden darüber schriftlich informiert.
5. Schlussbestimmungen
Es besteht kein Rechtsanspruch.
Aus dem Bulletin Hunde 9-2009 / Blässipost